Startseite / News / Wie die Abschaffung der EEG-Umlage den Mieterstrom boostert

Der Bundestag beschloss am 28. April 2022 die EEG-Umlage zum 1.Juli 2022 abzuschaffen (externer Link). Davon profitieren neben den Letztverbrauchen sowohl Hausbesitzer mit PV-Anlagen über 30 kWp, als auch Mieterstromprojekte, da bisher beide für den von der Sonne erzeugten Strom die volle EEG-Umlage abführen mussten.

Die EEG-Umlage im Wandel der Zeit

Ursprünglich als Finanzierungsmodell für den „teuren“ Strom (externen Link) aus Erneuerbaren Energien gedacht, wäre die EEG-Umlage bei den aktuellen Strompreisen und dem gut gefüllten EEG-Konto (externer Link) höchstwahrscheinlich in den nächsten Jahren gegen Null tendiert. Die ersten Solaranlagen fallen in den nächsten Jahren aus den für 20 Jahre garantierten Vergütungssätzen von bis zu 50,6 Cent pro kWh (externer Link) heraus. Für neue Anlagen liegt die Einspeisevergütung mit ca. 6 Cent pro kWh deutlich unter dem Börsenpreis.

Die EEG-Umlage als Innovationstreiber

Die EEG-Umlage hat somit ihr Ziel erreicht und die Entwicklung von Solarmodulen positiv beeinflusst. So sanken die Systemkosten für PV-Anlagen von ca. 7.000€/kWp im Jahr 2000 (externer Link) auf etwa 1300 – 1700 €/kWp im Jahr 2022. Gleichzeitig verbesserte sich die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Module. So konnte zwischen 2003 und 2022 der Modulwirkungsgrad von etwa 15% (externer Link) auf bis zu 21,7% (externer Link) gesteigert werden. Probleme wie Schwachlichtfähigkeit, Verschattung und Temperaturabhängigkeit konnten weitestgehend technisch gelöst werden.

Mieterstrom und Eigenverbrauch profitieren

Durch die hohen Börsenstrompreise und geringen Einspeisevergütungen lohnt sich aktuell nur die Nutzung des lokal erzeugten Stroms im Gebäude selbst. Mieterstromprojekte können durch den Wegfall der EEG-Umlage sowohl auf den zugekauften Strom aus dem Netz, als auch auf den lokal erzeugten Sonnenstrom preislich gegenüber dem Netzstrom besser konkurrieren. Dies führt zu günstigeren Mieterstrompreisen und kürzeren Ammortisationszeiten der Anlagenkosten. Leider bleiben weiterhin die bürokratischen Hürden bestehen.