Photovoltaikpflicht

Der Booster für die Photovoltaik in Baden-Württemberg

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Seit dem 01. Mai 2022 besteht in Baden-Württemberg bei neuen Wohngebäuden eine Photovoltaikpflicht. Diese wird ab Januar 2023 auf Bestandsgebäude bei einer grundlegenden Dachsanierungen ausgedehnt.

Der Stichtag ist der Eingang des Antrags auf Baugenehmigung bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde bzw. beim Kenntnisgabeverfahren bei Abgabe der vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde.

Die Pflicht umfasst die Installation einer Photovoltaikanlage oder einer solarthermischen Anlage auf geeigneten Flächen. Diese kann neben der Dachfläche auch auf den Außenflächen des Gebäudes oder auf Flächen in unmittelbarer Umgebung installiert werden. Als Ersatzmaßnahme wird auch die Verpachtung der Fläche an Dritte anerkannt.

Standardnachweis und detaillierter Nachweis

Die zu belegende Fläche kann über den Standardnachweis oder den detaillierten Nachweis erfolgen.

Beim Standardnachweis muss mindestens 60 % der solargeeigneten Einzeldachflächen mit Photovoltaik belegt werden.

Beim detaillierten Nachweis werden die nicht geeigneten Flächen, beispielweise mit ungeeigneter Beschaffenheit, Form und Größe, sowie anderweitiger Nutzung wie (Flucht-) Wege, Terrassen oder Dachgärten, von der Einzeldachfläche abgezogen. Die übrige geeignete Teildachfläche muss zu 75 % für die Photovoltaik genutzt werden.

Die Erfüllung obliegt dem/der Bauherr*in in Eigenverantwortung. Der Standardnachweis erfolgt an die untere Baurechtsbehörde mithilfe der Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister (Glossar) innerhalb von 12 Monaten nach Baufertigstellung. Beim detaillierten Nachweis muss zudem bei der Bauvorlage ein Dachplan angefügt werden.

Die genannten Informationen stammen aus der Präsentation des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (externer Link).

Welche Lösungen für Bauträger zur Erfüllung der PV-Pflicht vorhanden sind erfahren Sie im folgenden Artikel.