Mieterstrom im Neubau

Die günstigste Lösung zur Erfüllung der PV-Pflicht

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Mieterstrom von b.m. Energielösungen ist die günstigste Möglichkeit für Bauträger und Baugesellschaften die PV-Pflicht im Mehrfamilienhaus zu erfüllen. Auch die zukünftigen Bewohner profitieren von geringeren Baukosten und langfristig günstigen Stromtarifen. Durch eine enge Abstimmung mit dem Bauherrn/ der Bauherrin während der Bauphase können die Bewohner bereits beim Einzug von günstigem Mieterstrom profitieren.

Mieterstrom für alle Verbraucher des Gebäudes

Mieterstrom kann im Gebäude sowohl für den Komfortstrom (Glossar) der Bewohner, als auch für die Ladung von E-Fahrzeugen sowie für den gemeinschaftlichen Stromverbrauch wie beispielsweise Wärmepumpenstrom (Glossar) und den Allgemeinstrom genutzt werden. b.m. Energielösungen bietet hierfür gesonderte Verträge an.

Dachnutzung

b.m. Energielösungen geht weit über die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung von 60% der Dachfläche hinaus. Wenn möglich, wird die gesamte Dachfläche mit PV-Modulen belegt. Lediglich die benötigten Sperrflächen für Abluftrohre oder wie die im untenstehenden Bild gezeigten Flächen für Wärmepumpen werden frei gelassen.

Drohnenansicht des Flachdachs von N25. Das gesamte Dach ist mit PV-Modulen belegt
Drohnenansicht des Flachdachs von N25

Voraussetzungen für die Umsetzung

Für die Umsetzung eines Mieterstromprojekts bedarf es selbstverständlich einiger Absprachen mit dem Bauherrn/ der Bauherrin. Dazu gehört die….

  • Unterzeichnung eines Dachpachtvertrags oder der Eintrag ins Grundbuch.
  • Vorbereitung von entsprechenden Kabeltrassen zwischen Photovoltaikanlage und dem Technik-/Zählerraum.
  • Anbringung eines geeigneten Zählerschranks zur Unterbringung der Stromzähler.
  • Abstimmung über freie Wandflächen für die Anbringung der Wechselrichter, sowie ggf. eines Batteriespeichers im Technikraum.
  • frühzeitige Einbindung einer SG Ready-fähigen Wärmepumpe und von Ladestationen in das Energiemanagementsystem. Hier ergeben sich Synergien zu den Vorschriften nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). In diesem ist die Umsetzung einer entsprechenden Leitungsinfrastruktur für Ladestationen durch den Bauherrn/ der Bauherrin für Neubauten vorgeschrieben.

Messkonzept – Summenzählermodell

b.m. Energielösungen nutzt in seinen Mieterstromprojekten das sogenannte Summenzählermodell. Dabei wird am Netzübergabepunkt ein Zweirichtungszähler (Z1.1) installiert. Falls die Wärmepumpe nicht durch Mieterstrom versorgt werden soll, wird diese mit einem separaten Zähler (Z1.2) erfasst und kann durch einen beliebigen Stromlieferanten aus dem Netz versorgt werden. Dies bietet sich bei kleinen Dachflächen und großen Wärmebedarfen an. Für die Photovoltaikanlage (Z3) und den Batteriespeicher (Z4) werden weitere Zähler benötigt.

Jeder Bewohner besitzt für die Jahresabrechnung einen eigenen Stromzähler (ZZ1-ZZ10). Ein Wechsel aus dem Mieterstrom in die Versorgung durch Dritte ist für die Bewohner mit diesem Konzept jederzeit möglich.

Beispielhaftes Summenzählermodell
Beispielhaftes Summenzählermodell

Falls Sie Interesse an der Umsetzung eines Mieterstromprojekts in Ihrem Objekt haben, treten Sie gerne mit uns in Kontakt.