Mieterstrom im Bestandsgebäude

Günstiger Ökostrom für Wohneigentümergemeinschaften

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Steigende Energiepreise bewegen viele Wohneigentümergemeinschaften (WEG) dazu sich Gedanken über die Installation einer Photovoltaikanlage zu machen. Meist wird auch gleich die veraltete Heizung durch eine moderne Wärmepumpe (Glossar) ersetzt.

Leider ist der Eigenverbrauch in Mehrfamilienhäusern den Regelungen zum Eigenverbrauch im Einfamilienhaus nicht gleichgestellt. Eine einfache Verteilung der Energie ist nur bei einer Personenidentität des Betreibers mit dem Verbraucher gewährleistet.

Ein konkretes Beispiel: Eine WEG installiert und betreibt eine PV-Anlage und will diesen für die gemeinsame Wärmepumpe und den Komfortstrom (Glossar) der Bewohner nutzen. Es bestehen fünf Möglichkeiten dies umzusetzen.

Fünf Möglichkeiten zur Versorgung mit Photovoltaikstrom im Bestandsgebäude

Balkon-Solaranlagen oder Einzelanlagen

Prinzipiell kann eine Unterscheidung zwischen Sonnen- und Netzstrom pro Bewohner nur über Einzelanlagen (externer Link) gewährleistet werden. Hier bieten sich Balkon-Solaranlagen an. Parzellierte Dachanlagen werden durch den großen Aufwand an Verkabelungen und zusätzliche Zähler unwirtschaftlich.

Selbst Mieterstromanbieter werden

Da die Bewohner nicht personenidentisch mit dem Betreiber der Anlage (der WEG) sind, müsste die WEG ein Gewerbe als Energieerzeuger für Mieterstrom (externer Link) anmelden und den erzeugten Strom an die Bewohner verkaufen. Als Energieerzeuger müssen die Meldepflichten beim Übertragungsnetzbetreiber, Verteilnetzbetreiber und beim Zoll eingehalten werden, sowie Sorge dafür getragen werden, dass die Stromrechnungen der Bewohner den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Versorgung der gemeinschaftlich genutzten Anlagen

Da bei der Wärmepumpe und beim Allgemeinstrom (externer Link) die Personenidentität herrscht, kann der dafür benötigte Strom aus der PV-Anlage von der WEG gemeinsam genutzt werden. Allerdings wird der größte Teil der PV-Energie in den Sommermonaten erzeugt, während die Wärmepumpe den Hauptenergiebedarf in den Wintermonaten besitzt. So geht ein Großteil der erzeugten Energie zu einer recht geringen Einspeisevergütung ins Netz „verloren“.

Kollektive Eigenversorgung

Bei kleinen WEGs (bis zu 5 Parteien) mit einem guten nachbarschaftlichen Zusammenhalt und wäre die kollektive Eigenversorgung (externer Link) eine weitere Möglichkeit. Die Einzelzähler der Wohnungen entfallen und die WEG tritt gegenüber dem Verteilnetzbetreiber (Glossar) als einzelner Stromkunde auf. Damit wird keine freie Wahl des Stromlieferanten mehr gewährleistet. Bei Bewohnerwechsel müssen diese zwangsweise an der kollektiven Eigenversorgung teilnehmen. Die WEG regelt die Abrechnung intern z.B. über das Hausgeld oder die Erfassung des Stromverbrauchs über Unterzähler. Dieses Modell ist bei einem Mehrfamilienhaus mit wenig Fluktuation und einer gut funktionierenden Hausgemeinschaft zu empfehlen.

Realisierung eines Mieterstromprojekts durch b.m. Energielösungen

Die Umsetzung eines Mieterstromprojekts in Bestandsbauten wird von b.m. Energielösungen als Alternative zu den oben genannten Möglichkeiten angeboten.

Die Basis ist hierfür, dass die WEG zunächst beschließt ein Mieterstromprojekt umsetzen zu lassen. Das Dach sowie entsprechende Flächen im Technikraum werden b.m. Energielösungen von der WEG zur Verfügung stellt. Die Kosten für die Erneuerung der Elektroinstallation auf den heutigen Stand der Technik und eine gegebenenfalls benötigte Dachsanierung werden von der WEG getragen. Die PV-Anlage und der Batteriespeicher werden von b.m. Energielösungen finanziert.