Pünktlich zum amerikanischen Unabhängigkeitstag am 4. Juli 2024 hat das Gesetz zur “Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (externer Link) den deutschen Bundestag passiert.
Ein großer Schritt zur Stärkung der Energie-Unabhängigkeit von Mietern und Mieterinnen in Deutschland. Bisher konnten Vermieter und Vermieterinnen die Installation von Balkonkraftwerken ohne Angabe von Gründen verhindern.
Ab sofort sind Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme im Wohnungseigentumsgesetz verankert. Der Vermieter oder die Vermieterin kann also die Anbringung grundsätzlich nicht mehr verbieten, aber die Art und Weise der Anbringung muss in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgestimmt werden. Dies ist auch sinnvoll, um weiterhin ein einheitliches Erscheinungsbild der Fassade zu gewährleisten.
b.m. Energielösungen hat bereits vor Verabschiedung des Gesetzes eine WEG bei der Erstellung eines WEG-Beschlusses zur Installation von Balkonkraftwerken mit seiner Expertise unterstützt.