Seit Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaikpflicht für neue Mehrfamilienhäuser und ab Januar 2023 gilt diese auch bei grundlegenden Dachsanierungen. Dieser Artikel stellt die Lösungsmöglichkeiten zur Erfüllung der PV-Pflicht bei Mehrfamilienhäusern übersichtlich zusammen.
Grundsätzlich bestehen neben der Option auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit zu optieren und dies ggf. vor Gericht klären zu lassen, vier Möglichkeiten die PV-Pflicht zu erfüllen:
Vier Möglichkeiten zur Erfüllung der PV-Pflicht
1. EEG-Einspeiseanlage
Die Photovoltaikanlage wird vom Bauträger als reine EEG-Einspeiseanlage (Glossar) installiert und durch die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) betrieben. Der Bauträger verkauft die PV-Anlage zusammen mit dem Mehrfamilienhaus an die WEG. Diese erhält für den eingespeisten Strom eine Vergütung von 0,103 €/kWh (Stand Mai 2022).
2. Photovoltaikanlage für die elektrische Wärmepumpe
Die Photovoltaikanlage wird vom Bauträger installiert und der erzeugte Strom wird für Anlagen die von der WEG betrieben werden genutzt. So kann der erzeugte Strom beispielsweise für eine elektrische Wärmepumpe (Glossar) genutzt werden oder auch für eine separate Ladestation.
3. Solarthermische Anlage
Einer solarthermische Anlage (Glossar) zur Unterstützung der Heizung wird ebenfalls bei der Erfüllung der Photovoltaikpflicht anerkannt.
4. Überlassung des Dachs an b.m. Energielösungen für die Umsetzung eines Mieterstromprojektes
Die Installation sowie der Betrieb der PV-Anlage erfolgt dabei durch b.m. Energielösungen. Dadurch entstehen für den Bauträger keine zusätzlichen Kosten. Der vor Ort erzeugte Strom wird durch b.m. Energielösungen an die Bewohner zu günstigten Konditionen verkauft und kann sowohl für den persönlichen Stromverbrauch (Komfortstrom (Glossar), E-Mobilität) als auch für Anlagen der WEG wie eine Wärmepumpe (Glossar) oder den Allgemeinstrom genutzt werden. Dabei ist gesetzlich garantiert, dass die Bewohner jederzeit wieder auf eine Netzversorgung wechseln können.
Vergleichsrechnung
Mithilfe einer Vergleichsrechnung können die Kosten und die Amortisationszeit der Photovoltaikanlage für die genannten Möglichkeiten abgeschätzt werden.
In der untenstehenden Tabelle finden Sie die Randbedingungen für die Vergleichsrechnung. Aufgrund von fehlenden Erfahrungswerten kann die Abschätzung für eine solarthermische Anlage (Glossar) nicht erfolgen. Allerdings wird vermutet, dass diese Option durch die reine Gewinnung von Wärme keine bessere Wirtschaftlichkeit als eine PV-Anlage besitzt.
Kosten PV-Anlage 23,1 kWp brutto | 31.828 € | Autarkie Wärmepumpe | 20% | Wärmepumpen-stromkosten | 0,297 €/kWh |
Jährliche Kosten Instandhaltung und Versicherung brutto | 491 € | Energiebedarf Wärmepumpe | 19.765 kWh | Komfortstrom- kosten | 0,32 €/kWh |
EEG Vergütung bei Eigenverbrauch (Osterpaket 2022) | 0,08 €/kWh | Netzbezug Wärmepumpe | 15.812 kWh | Mieterstrom- kosten | 0,28 €/kWh |
EEG Vergütung bei Volleinspeisung (Osterpaket 2022) | 0,12€/kWh | Strombedarf pro Bewohner | 3.000 kWh |
Die Vergleichsrechnung für ein 9-Parteien Haus führt zu folgenden Ergebnissen:
- Die Volleinspeisung führt zu einer Amortisationszeit der Anlage von 13,7 Jahren. Nach 20 Jahren kann durch die Volleinspeisung ein Gewinn von 14.526 € erwirtschaftet werden.
- Die Nutzung der PV-Anlage für die Wärmepumpe amortisiert sich innerhalb von 14,4 Jahren. Der Vorteil des Eigenverbrauchs wird durch die geringere Einspeisevergütung zunichte gemacht. Nach 20 Jahren wird durch die EEG-Einspeisung und den Eigenverbrauch ein Gewinn von 12.227 € erwirtschaftet
- Der Mieterstrom von b.m. Energielösungen führt zu jährlichen Einsparungen beim Komfortstrom von 120 € je Bewohner. Dies entspricht einer Einsparung innerhalb von 20 Jahren von 21.600 €. Die Investitionskosten wurden von b.m. Energielösungen getragen und müssen nicht vom Bauträger bzw. der WEG getragen werden.
Die kostengünstigste Möglichkeit zur Erfüllung der PV-Pflicht für Bauträger und Baugesellschaften ist die Überlassung des Dachs für die Umsetzung eines Mieterstromprojekts. Die Bewohner profitieren von geringeren Baukosten und langfristig günstigen Stromkosten.