Solarstrom im Mehrfamilienhaus – Lösungen für Bauträger

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Seit Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaikpflicht für neue Mehrfamilienhäuser und ab Januar 2023 gilt diese auch bei grundlegenden Dachsanierungen. Dieser Artikel stellt die Lösungsmöglichkeiten zur Erfüllung der PV-Pflicht bei Mehrfamilienhäusern übersichtlich zusammen.

Grundsätzlich bestehen neben der Option auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit zu optieren und dies ggf. vor Gericht klären zu lassen, vier Möglichkeiten die PV-Pflicht zu erfüllen:

Vier Möglichkeiten zur Erfüllung der PV-Pflicht

1. EEG-Einspeiseanlage

Die Photovoltaikanlage wird vom Bauträger als reine EEG-Einspeiseanlage (Glossar) installiert und durch die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) betrieben. Der Bauträger verkauft die PV-Anlage zusammen mit dem Mehrfamilienhaus an die WEG. Diese erhält für den eingespeisten Strom für 20 Jahre eine Einspeisevergütung (externer Link) von 0,113 €/kWh (Stand September 2025).

Allerdings wird seit Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes bei negativen Strompreisen an der Strombörse keine Vergütung ausbezahlt und dieser Zeitraum auf die 20 Jahre angerechnet. Dadurch werden für die konkrete Anlage ca. 20 % des eingespeisten Stroms nicht vergütet.

2. Photovoltaikanlage für die elektrische Wärmepumpe

Die Photovoltaikanlage wird vom Bauträger installiert und der erzeugte Strom wird für Anlagen die von der WEG betrieben werden genutzt. So kann der erzeugte Strom beispielsweise für eine elektrische Wärmepumpe (Glossar) genutzt werden oder auch für eine separate Ladestation.

Da die Sonne im Winter während der Heizphase nur geringe Erträge bringt, wird ein Großteil der Energie ins Netz eingespeist. Für diese gilt eine Vergütung von 0,0726 €/kWh bei Teileinspeisung (Stand: September 2025). Der Ausfall der Vergütung bei negativen Strompreisen führt ebenfalls zu einem finanziellen Ausfall von 20 % des eingespeisten Stroms.

3. Solarthermische Anlage

Einer solarthermische Anlage (Glossar) zur Unterstützung der Heizung wird ebenfalls bei der Erfüllung der Photovoltaikpflicht anerkannt.

4. Überlassung des Dachs an b.m. Energielösungen für die Umsetzung eines Mieterstromprojektes

Die Installation sowie der Betrieb der PV-Anlage erfolgt dabei durch b.m. Energielösungen. Dadurch entstehen für den Bauträger keine zusätzlichen Kosten. Der vor Ort erzeugte Strom wird durch b.m. Energielösungen an die Bewohner zu günstigten Konditionen verkauft und kann sowohl für den persönlichen Stromverbrauch (Komfortstrom (Glossar), E-Mobilität) als auch für Anlagen der WEG wie eine Wärmepumpe (Glossar) oder den Allgemeinstrom genutzt werden. Dabei ist gesetzlich garantiert, dass die Bewohner jederzeit wieder auf eine Netzversorgung wechseln können.

Vergleichsrechnung

Mithilfe einer Vergleichsrechnung können die Kosten und die Amortisationszeit der Photovoltaikanlage für die genannten Möglichkeiten abgeschätzt werden.

In der untenstehenden Tabelle finden Sie die Randbedingungen für die Vergleichsrechnung. Aufgrund von fehlenden Erfahrungswerten kann die Abschätzung für eine solarthermische Anlage (Glossar) nicht erfolgen. Allerdings wird vermutet, dass diese Option durch die reine Gewinnung von Wärme keine bessere Wirtschaftlichkeit als eine PV-Anlage besitzt.

Kosten PV-Anlage 23,1 kWp brutto31.828 €Autarkie Wärmepumpe20 %Wärmepumpen-stromkosten0,254 €/kWh
Jährliche Kosten Instandhaltung und Versicherung brutto491 €Energiebedarf Wärmepumpe19.765 kWhKomfortstrom-
kosten
0,3046 €/kWh
EEG Vergütung bei Eigenverbrauch (Stand 06.09.2025)0,0726 €/kWhNetzbezug Wärmepumpe15.812 kWhGrundversorgungs-stromkosten0,406 €/kWh
EEG Vergütung bei Volleinspeisung (Stand 06.09.2025)0,1133€/kWhStrombedarf pro Bewohner3.000 kWhMieterstrom-
kosten
0,29 €/kWh

Die Vergleichsrechnung für ein 9-Parteien Haus führt zu folgenden Ergebnissen:

  • Die Volleinspeisung führt zu einer Amortisationszeit der Anlage von 19,96 Jahren. Nach 20 Jahren kann durch die Volleinspeisung ein Gewinn von 34 Euro erwirtschaftet werden. Das Solarspitzengesetz macht somit eine Volleinspeiseanlage quasi unrentabel.

  • Die Nutzung der PV-Anlage für die Wärmepumpe amortisiert sich innerhalb von 19,6 Jahren. Der Vorteil des Eigenverbrauchs wird jedoch durch die geringere Einspeisevergütung, die unvergütete Einspeisung bei negativen Strompreisen und die geringeren Kosten des Wärmepumpenstroms zunichte gemacht. Nach 20 Jahren wird durch die EEG-Einspeisung und den Eigenverbrauch ein Gewinn von 579 Euro erwirtschaftet.

  • Der Mieterstrom von b.m. Energielösungen führt zu jährlichen Einsparungen von 44 Euro je Bewohner beim Komfortstrom im Vergleich zum günstigsten Netztarif. Im Vergleich zur Grundversorgung sind es sogar 347 Euro je Bewohner. Die Investitionskosten wurden von b.m. Energielösungen getragen und müssen somit nicht vom Bauträger bzw. der WEG übernommen werden.

Die kostengünstigste Möglichkeit zur Erfüllung der PV-Pflicht für Bauträger und Baugesellschaften ist die Überlassung des Dachs für die Umsetzung eines Mieterstromprojekts. Die Bewohner profitieren von geringeren Baukosten und langfristig günstigen Stromkosten.