Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) (externer Link) regelt seit 2021 die Voraussetzungen die Bauherren und Bauherrinnen für eine Ladeinfrastruktur im Neubau und bei größeren Renovierungen schaffen müssen, um eine möglichst einfache nachträgliche Installation von Ladestationen zu ermöglichen.